Die Dauer der Versteigerung kann nicht genau angegeben werden, da verschiedene Faktoren Einfluss darauf haben – so beispielsweise die Dauer für die Gutachtenerstellung oder die benötigte Zeit für die Genehmigung des Antrags.
Etwa mindestens ein bis zwei Jahre sollten für das gesamte Verfahren eingeplant werden.
Die Miterben können das Verfahren durch Einsprüche verzögern, somit kann die Teilungsversteigerung noch länger gehen.
Das Verfahren wird durch das Amtsgericht eingeleitet, indem es alle Erben über die Versteigerung informiert. Außerdem wird im Grundbuch vermerkt, dass eine Versteigerung durchgeführt wird.
Anschließend wird die Wertermittlung der Immobilie realisiert.
Haben alle Beteiligten dem Wertgutachten zugestimmt, wird der Zeitpunkt der Versteigerung festgelegt. Der Versteigerungstermin wird in der Regel für das darauf folgende Jahr bestimmt.
Wollen Sie wirklich solange warten?